Rechtsanwalt Hussack, Fachanwalt für Arbeitsrecht von 2002 bis 2009 hat durch langjährige Erfahrung und umfangreiche Fort- und Weiterbildung besondere Kenntnisse auf diesem Gebiet.
Arbeitgeber
arbeitsrechtliche Betreuung und Beratung bei Unternehmerentscheidungen
z.B.: Gestaltung von Arbeitsverträgen, Umstrukturierung, Personalplanung, Vorbereitung von Personalentscheidungen, Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen usw.
Arbeitnehmer
Vertragsgestaltung und Beratung
Vertretung und Beratung im laufenden Arbeits- oder Dienstverhältnis z.B.: Lohn und Gehalt, Urlaub, Eingruppierung, Mobbing usw.
Vertretung nach Kündigung, Abfindungsansprüche, Lohnforderungen, Zeugnisansprüche
Betriebsräte
Beratung über die Rechte der Arbeitnehmervertretungen und deren Durchsetzung
Für Arbeitgeber können Fehler im Bereich des Arbeitsrechts erhebliche finanzielle Folgen haben, die bei kleineren Unternehmen die Existenz gefährden können. Daher sollte sich der Arbeitgeber frühzeitig um arbeitsrechtliche Beratung bemühen, und zwar bevor z.B. eine Kündigung ausgesprochen wird.
Für Arbeitnehmer ist eine frühzeitige Beratung ebenfalls von großer Bedeutung, denn nach Erhalt der Kündigung verbleiben dem Arbeitnehmer nur 3 Wochen, um seine Rechte zu wahren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Arbeitnehmer in der Regel nichts mehr gegen die Kündigung unternehmen.
Zur Vorbereitung des Termins mit dem Anwalt schauen Sie bitte auf unser Merkblatt. Interessante Links zum Thema Arbeitsrecht finden Sie hier.